Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Die Gemeinde Breitungen ist deshalb bemüht, die Internetseite www.breitungen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Kontrast
Wenn Sie den Kontrast auf unseren Seiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte folgende Tastenkombination (gleichzeitig):
Linke Umschaltaste + Linke Alt-Taste + Drucken-Taste
Ihnen wird dann die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen.
Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie bitte erneut die oben genannte Tastenkombination.
Optional können Sie auch die am Ende der Webseite bereitgestellten Buttons zum Erhöhen des Kontrasts nutzen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
einige pdf-Dokumente
einige Texte sind nicht in leichter Sprache geschrieben
Die Gemeinde Breitungen arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.
Oder Sie melden sich per Post, E-Mail oder telefonisch:
Gemeindeverwaltung Breitungen
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Telefon: 036848/8820
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen werden. Diese ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt@tlmb.thueringen.de
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt bearbeitet am 30.01.2026.
