Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
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Da die Amtszeit der Schiedsstelle in der Gemeinde Breitungen beendet ist, suchen wir ab sofort Bewerber(innen), die sich für die Schiedsamtstätigkeit interessieren und bereit sind, diese Funktion für 5 Jahre zu übernehmen.
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend und sind bestrebt, z.B. geringfügigen Nachbarschaftsstreit zu schlichten. Auch bei bestimmten Verletzungen der persönlichen Ehre kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, um den sozialen Frieden wieder herzustellen. Die entstehenden Kosten für ein Schlichtungsverfahren sind im Verhältnis zu einem gerichtlichen Verfahren sehr gering.
Das Amt ist sicher nicht immer einfach durchzuführen und verlangt Fingerspitzengefühl und viel Geduld. Es ist aber eine wichtige Aufgabe in unserer Gemeinde, die nicht wegzudenken ist.
Wir hoffen, dass sich geeignete Bürger(innen) für dieses Ehrenamt interessieren und sich bei uns melden.
Wer kann nicht Schiedsperson werden?
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
- wer als Betreuer (in) bestellt wurde
- wer als Rechtsanwalt (in) zugelassen ist
- wer als Notar (in) bestellt ist
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
- wer als Richter (in) oder
- bei der Staatsanwaltschaft und im Polizeivollzugsdienst tätig ist
- wer bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat
- wer bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat
- wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt
Da die Schiedsstelle der Gemeinde Breitungen eine gemeinsame Schiedsstelle für Fambach, Rosa und Roßdorf ist, können sich neben Breitunger Bürgern auch Interessierte aus diesen Orten für die Schiedsamtstätigkeit bewerben. Wir bitten um Abgabe der Bewerbungen bis zum 31.01.2025 in der Gemeinde Breitungen zu den üblichen Öffnungszeiten.
Römhild
Bürgermeister