Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
31. 03. 2025 - Uhr bis Uhr
Kleiner Saal Kulturhaus
05. 04. 2025 - Uhr bis Uhr
Treffpunkt: Bahnhaltestelle Breitungen
Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Breitungen [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 27.01.2025 mit Beschluss-Nr. 605/0071 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Breitungen [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.11.2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Breitungen [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 25.11.2024) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 07.03.2025 bis einschließlich 05.04.2025
im Internet unter https://www.breitungen.de/news/1/1025788/nachrichten/1.-%C3%A4nderung-bebauungsplan-nr.-2-gewerbegebiet-nord-beteiligung-der-%C3%B6ffentlichkeit.html zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit-
plan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Breitungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 25.11.2024)] in der Gemeindeverwaltung Breitungen/Werra, Rathausstraße 24, Zimmer 404, 98597 Breitungen während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt.
Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Das Plangebiet liegt im Norden von Breitungen. Der Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplan wird durch die Bundesstraße 19 in zwei Teile geteilt.
Der südlich der Bundesstraße 19 liegende „Geltungsbereich – Teil 1“ wird im Nordosten von der Bundesstraße 19, im Südosten von der Bebauung der „Farnbacher Straße“, der „Feldstraße“, im Südwesten von der „Mückengasse“, der Straße „Sandfleck“, der „Nürnberger Straße“, der „Eisenacher Straße“ und im Nordwesten vom „Meimerser Weg“ sowie der Bundesstraße 19 begrenzt.
Im „Geltungsbereich – Teil 1“ befinden sich die Straße „Sandfleck“, „Nordstraße“, „Kornweg“, und „Mückengasse“.
Der nördlich der Bundesstraße 19 liegende „Geltungsbereich – Teil 2“ wird im Nordosten, Nordwesten und Südosten von Grünland bzw. Landwirtschaftsflächen begrenzt. Im Südwesten grenzt der „Geltungsbereich – Teil 2“ direkt an die Bundesstraße 19 an. Im „Geltungsbereich – Teil 2“ befindet sich der „Meimerser Weg“.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ [Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB] bezieht sich ausschließlich auf den „Geltungsbereich – Teil 1“.
Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Breitungen (Kartengrundlage: basemap.de ©; Quelle: TLBG © I basemap.de © / BKG 2023; ohne Maßstab]
Breitungen, den 28.01.2025 -Siegel-
R ö m h i l d
Bürgermeister