Verpflichtung zur Aufklärung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Absatz 1 Transplantationsgesetz (TPG)

Breitungen, den 05.​01.​2026

Seit März 2024 können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch im sogenannten Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (kurz: Organspende-Register) nach § 2a Transplantationsgesetz (TPG) hinterlegen. Der Eintrag im Organspende-Register ist freiwillig und kostenfrei. Die Authentifizierung im Rahmen der Eintragung erfolgt unter anderem mithilfe der Online-Ausweisfunktion (elD-Funktion). 

 

Vor dem Hintergrund des vorherrschenden Mangels an Spenderorganen in Deutschland ist es von hoher Bedeutung, das Organspende-Register weiter bekannt zu machen. Denn im Rahmen der Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Organ- und Gewebespende
kommt den Ländern eine bedeutende Rolle zu. Dazu gehören auch die für die Ausstellung und die Ausgabe von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren sowie von elD-Karten zuständigen Stellen. 

 

Informationsmaterial zu diesem Thema erhalten Sie vor Ort in unserem Einwohnermeldeamt bzw. unter https://www.organspende-info.de oder über das Infotelefon unter der Nummer  0800 90 40 400. Das Infotelefon ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr kostenlos erreichbar. 

 

 

Bild zur Meldung: Abbildung Organspendeausweis (Muster)