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Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans Nr. 8 „Alter Stall Heßles“

Breitungen, den 20. 12. 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Fambach hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nummer: 608/0029), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird:

 

Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans Nr. 8 „Alter Stall Heßles“, gemäß § 2 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB

 

Sachdarstellung:
Die Gemeinde Fambach plant aufgrund der Angebotsnachfrage von Baugrundstücken den Bebauungsplan „Alter Stall“ in Heßles aufzustellen. Das Bauplanungsgebiet liegt in der Gemarkung Heßles, Flur 12 mit den Flurstücken  3, 29, 60/2 und 61/2 (siehe Lageplan, Anlage 1) ,die Fläche beträgt ca. 8.200 m².
Die Flurstücke 3+29 befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Hierbei können bis zu 8 Bauplätze entstehen. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden
Das Verfahren kann für Wohnbauflächen im Außenbereich, die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile grenzen und eine Grundfläche (GRZ) von weniger als 10.000 m² aufweisen, das beschleunigte Verfahren nach §13b BauGB angewandt werden.

Diese Voraussetzungen sind hier gegeben mit dem Angrenzen an die Wohnbebauung an der Straße der Freundschaft sowie Grundweg und einer Gesamtfläche kleiner 10.000 m².
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
Für das vereinfachte Verfahren ist gemäß § 13b BauGB kein Umweltbericht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss


Der Gemeinderat stimmt dem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB, in Heßles Flurstücke 3, 29,60/2,61/2, Flur 12 in Heßles zu.

 

Fambach, 18.12.2019                        
gez. R.P. Schmidt  
Bürgermeister    

 

 

Bild zur Meldung: B-Plan Gebiet Alter Stall Hessles

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