Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Breitungen über den Aufstellungsbeschluss für für die Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ (Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)“ nach § 2 BauGB

Breitungen, den 05. 06. 2020

Beschluss - Nr. 605/0082

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat in seiner Sitzung am 18.5.2020 beschlossen, auf Antrag eines Vorhabenträgers die Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ (Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) gem.§ 2 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich liegt auf den 745/6 der Gemarkung Breitungen und ist in der Anlage dargestellt.

Dieser Beschluss wird  hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Sachdarstellung:

Im südöstlichen Gemeindegebiet von Breitungen/Werra, südlich der Amtsstraße befindet sich das Grundstück 745/6, der Flur 0, Gemarkung Breitungen. Diese Fläche ist  überwiegend dem so genannten bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen, so dass Vorhaben nach den Vorschriften des § 35 BauGB beurteilt werden. Dies schließt eine Wohnbebauung bisher weitgehend aus.
Mit der Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die teilweise Bebauung des Grundstückes geschaffen werden.
In dem Seit 07.07.2011 rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitungen ist die Fläche teilweise als „Mischgebietsfläche“ und als „private Grünfläche“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt. Des Weiteren besitzt die Fläche im Flächennutzungsplan den Vermerk „Überschwemmungsgebietsgrenze“. Dies betrifft eine südliche Teilfläche des Grundstückes.  

Die Ergänzungssatzung widerspricht damit grundsätzlich nicht der Zielstellung des Flächen-nutzungsplanes der Gemeinde Breitungen/Werra.


Die Planung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, es wird eine begonnene Entwicklung ergänzt. Durch die Satzung wird eine Verdichtung der Ortslage begründet. Die Erschließung ist über die Amtsstraße gesichert.

Durch die Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ wird das Flurstück 745/6, der Flur 0, Gemarkung Breitungen in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich einbezogen. Nach Rechtskraft der Satzung sind dann Vorhaben unter Beachtung der Festsetzungen in der Satzung nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen. Im Rahmen des Satzungsgebungsverfahrens ist u.a. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung vorliegen.

 

Im Zuge des Verfahrens sind die einzelnen Belange, u.a. Erschließung und Löschwasserversorgung, zu regeln. Hierzu gehört auch eine ausreichende Berücksichtigung der Umweltbelange sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, da für die Flächen erstmals Baurecht geschaffen wird.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung richtet sich den Vorgaben des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Im Verfahren sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Auf Grund des vereinfachten Verfahrens kann auf die Anfertigung eines Umweltberichtes verzichtet werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das förmliche Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungsatzung „Am Engelshof“ in der Gemeinde Breitungen/Werra gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches eingeleitet.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen während der öffentlichen Dienststunden, vom 04.06.2020 .bis einschl. 25.6.2020., Informationen und Entwürfe eingesehen werden. Hier besteht die Möglichkeit sich zur vorgesehenen Planung zu äußern.

 

Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr–12.00 Uhr


Breitungen, den 20.5.2020                        
gez. R. R ö m h i l d  
Bürgermeister    


Anlage:
Plan-Entwurf Geltungsbereich Ergänzungssatzung Engelshof