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Öffentliche Bekanntmachung über die Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gemäß §4 Abs. 2 BauGB zur Ergänzung

Breitungen, den 02. 12. 2020

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Breitungen
über den Billigungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ (Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)“ nach § 2 BauGB

 

Beschluss - Nr. 605/0151

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat in seiner Sitzung am 02.11.2020 beschlossen, den Entwurf Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ (Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) gem. § 2 BauGB zu billigen.
Der Geltungsbereich liegt auf den 745/6 der Gemarkung Breitungen und ist in der Anlage dargestellt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Sachdarstellung:

Die Gemeindeverwaltung Breitungen/ Werra billigt den vorliegenden Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ in der Gemeinde Breitungen/ Werra mit der Begründung in der Fassung vom 8. August 2020.
Die Gemeindeverwaltung Breitungen/ Werra beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung in der o.g. Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Engelshof“ in der Gemeinde Breitungen, bestehend aus Planzeichnung M 1:500 sowie der Begründung werden gemäß § 3 (2) BauGB vom 03.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021 in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 102  während der Dienststunden:

Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.


Breitungen, den 04.11.2020                        
gez. R. R ö m h i l d  
Bürgermeister    


Anlage:
Plan- Geltungsbereich Ergänzungssatzung Am Engelshof

Begründung Ergänzungssatzung Am Engelshof

 
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