Amtliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 8 „Alter Stall“ Heßles der Gemeinde Fambach gem.§ 3 Abs.2 BauGB

Breitungen, den 10. 06. 2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2021, Beschluss-Nr.608/0102 den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Alter Stall“, Fambach, OT Heßles mit der Begründung in der Fassung vom 30.04.2021, gebilligt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13b BauGB, und der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  beschlossen.

 

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Fambach hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Billigung- und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 8 „Alter Stall“, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 
Die Auslegung erfolgte vom 19.03. 2021 – 20.04.2021 im Rathaus der Gemeinde Breitungen während der Dienststunden. Zeitgleich wurden die Träger Öffentlicher Belange aufgefordert ihre Stellungnahmen abzugeben.
Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.


Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

  • Die Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbegebiete sind in den Festsetzungen ausgeschlossen worden, d.h. diese sind im Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. Es erfolgte eine Anpassung in der Planzeichnung und der Begründung. 
  • In der Begründung, Punkt 1.4. wurden Ergänzungen zu den Potenzialen der Leerstands-Gebäude und der freien Bauplätze für Fambach ergänzt.
  • Im Punkt 1.3. der Begründung wurden die dringenden Gründe benannt, warum eine Umsetzung dieser Planung vor der Fertigstellung eines Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Fambach erforderlich ist. 
  • In der Planzeichnung wurden die Hinweise zum Schallschutz gemäß der Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde überarbeitet. 
  • Der Erläuterungsbericht wurde im Punkt 2 „Schutzgebiete und Artenschutz“ um Angaben zu den gesetzlich geschützten Biotopen und zum Artenschutz ergänzt. 
  • In der Planzeichnung wurde der Wendehammer vermaßt, um zu verdeutlichen, dass die Wendemöglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug besteht.

 

Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstück:
Gemarkung Heßles, Flur 12, Flurstücke 3,; 29 komplett und teilweise 60/2; 61/2  

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 

Mit der erneuten Auslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes eine Stellungnahme abgegeben werden kann und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme verkürzt wird.  

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Alter Stall“, Fambach, OT Heßles bestehend aus Planzeichnung M 1:500 sowie der Begründung vom 30.04.2021 werden gemäß § 3 (2) BauGB vom  11.06.2021 bis einschließlich 25.06.2021  in der Gemeindeverwaltung Breitungen / Rathausstraße 24 / 98597 Breitungen / in der Bauverwaltung, Zimmer  Nr. 102  während der Dienststunden:

Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr 
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr 
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen sind zusätzlich unter folgender Internetadresse eingestellt: www.breitungen.de. 

 

Hinweis: 
Aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir um Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften der Gemeinde Breitungen. Bitte melden Sie sich daher vorher telefonisch unter der 036848-88222 zur Terminvereinbarung an.

Stellungnahmen zum geänderten Entwurf können bis zum 25.06.2021 schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt (oder: über die öffentliche Auslegung benachrichtigt).

 

Fambach, 01.06.2021                        
gez. R.P.Schmidt  
Bürgermeister