Öffentliche Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Sondergebiet II Energiegewinnung aus Photovoltaik“

Breitungen, den 09. 07. 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Breitungen
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 15 „Sondergebiet II Energiegewinnung aus Photovoltaik“


Beschluss - Nr. 605/263
Der Gemeinderat stimmt dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 15 „Sondergebiet II Energiegewinnung aus Photovoltaik“ bestehend aus Planzeichnung M 1:1000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.05.2021 nach § 3 (2) BauGB zu.


stimmberechtigte GR-Mitglieder/Bm: 17
anwesende GR-Mitglieder/BM: 15
Ja-Stimmen 15
Nein- Stimmen 0
Enthaltungen 0


Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 "Sondergebiet II Energiegewinnung aus Photovoltaik", bestehend aus Planzeichnung M 1:1000 und dem zugehörigen Umweltbericht, und zusätzlich die vorhandenen wesentlichen umweltbezogenene Stellungnahmen sowie Informationen zu Umweltrelevanten Aspekten werden gemäß § 3 (2) BauGB 

•    Thüringen Forst, Schmalkalden, Stellungnahme vom 17.03.2021
•    Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Hildburghausen, Stellungnahme vom 28.04.2021
•    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Stellungnahme vom 29.04.2021
•    Deutsche Bahn AG, Leipzig, Stellungnahme vom 24.03.2021
•    Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar, Stellungnahme vom 16.04.2021
 

 vom 09.07.2021 bis einschließlich 18.08.2021 in der Gemeindeverwaltung Breitungen / Rathausstraße 24 / 98597 Breitungen / in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 105 während der Dienststunden:
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen sind zusätzlich unter folgender Internetadresse eingestellt: www.breitungen.de.


Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir um Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften der Gemeinde Breitungen. Bitte melden Sie sich daher vorher telefonisch unter der 036848-8820 zur Terminvereinbarung an.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können bis zum 18.8.2021 abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.


Breitungen, den 28.6.2021
gez. R. R ö m h i l d
Bürgermeister