Öffentliche Bekanntmachung - Einladung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Barchfeld-Nord 

Breitungen, den 26. 10. 2021

Öffentliche Bekanntmachung

 

Flurbereinigungsverfahren Barchfeld-Nord
Az.: 3-3-0303

 

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen, die am Mittwoch, dem 12.01.2022, um 18:00 Uhr, in der „Mehrzweckhalle“, Am Sportplatz 4, in 36456 Barchfeld-Immelborn stattfindet.

Auf Grund der Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie ist eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Wahltermin schriftlich oder telefonisch unter 03693/400213 (Hr. Floßmann) bis zum 21.12.2021 erforderlich.


Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 25.06.2001 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Barchfeld-Nord als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Mit Änderungsbeschlüssen des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen vom 18. Oktober 2007 und 26. Juni 2012 wurde das Verfahrensgebiet geändert.

Für die Teilnehmergemeinschaft wurde ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und jeweils ein Stellvertreter bestellt bzw. gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Durch das Ausscheiden mehrerer Mitglieder aus dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist eine Nachwahl von Vorstandsmitgliedern und deren Stellvertreter erforderlich. 
Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, dass die Zahl der Mitglieder des Vorstandes von derzeit 7 auf 5 reduziert wird. Aktuell besteht der Vorstand aus 4 ordentlichen Mitgliedern und einem Stellvertreter.

Die nachzuwählenden Mitglieder des Vorstandes und der Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.
Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

 

Hinweis:
Unter www.landentwicklung-online.thueringen.de/verfahren/flurbereinigungsverfahren/ können eine Karte des Verfahrensgebietes Barchfeld-Nord sowie der aktuelle Bearbeitungsstand des Flurbereinigungsverfahrens eingesehen werden.

 

Hygieneregelungen:
Teilnehmer, die innerhalb der vergangenen 14 Tage vor der Veranstaltung Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder zu einem Ansteckungsverdächtigen im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG hatten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie für Teilnehmer mit jeglichen Erkältungssymptomen.
Der Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich einzuhalten. Die Händehygiene und die Husten- und Niesetikette (siehe u. a.: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/ ) sind vorbereitend und während der Veranstaltung einzuhalten. 
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen wird den Teilnehmern auch während der Veranstaltung empfohlen bzw. ist Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.
Um die übrigen Teilnehmer bei einer möglichen Infektion gezielt informieren zu können, sollen die Teilnehmer ihre Kontaktdaten hinterlassen. Unbeschadet sonstiger Nachweispflichten werden die Kontaktdaten vom Veranstaltungsleiter einen Monat lang aufbewahrt und anschließend vernichtet.


Im Auftrag

                        
Andreas Harnischfeger
Referatsleiter


Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.