Gemeindeverwaltung
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Aufgrund der Vielfalt der Informationen haben wir uns entschieden, einen neuen Teil des Newsletters zu entwerfen. Dieser beginnt im Jahr 2022. Meldungen bis Ende 2021 finden Sie in Teil 1.
Es gibt eine neue Thüringer Verordnung zur erneuten Anpassung der lnfektionsschutzregeln zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Der Freistaat Thüringen hat die fünfte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung erlassen. Sie finden hier die Lesefassung mit allen Ändeungen.
Der Freistaat Thüringen hat die vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung erlassen. Sie finden hier die Lesefassung.
Der Freistaat hat die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung erlassen.
Informationen zu den Neuerungen der Gültigkeit des Impfstatus finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Der Freistaat Thüringen hat eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese tritt am 21.07.2022 außer Kraft.
Seit heute gilt eine neue Thüringer Verordnung zur erneuten Anpassung der Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese ist bis 24.06.2022 inkraft.
Seit dem heutigen Tag ist eine neue Thüringer Verordnung zur erneuten Anpassung der Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 inkraft. Diese gilt zunächst bis zum 28.05.2022.
Seit heute gilt eine geänderte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese ist nun bis zum 30.04.2022 gültig.
Das Land Thüringen hat eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese gilt bis zum 02.04.2022.
Ebenfalls hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen seine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen für Personen mit einer Covid-19 Erkrankung bzw. SARS-CoV-2 Infektion angepasst.
Am heutigen Tag tritt die geänderte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Diese gilt zunächst bis zum 19.03.2022.
Am heutigen Tag wurde die Bekanntmachung über das Außerkrafttreten einzelner Bestimmungen der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung veröffentlicht.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat einen Außervollzugsetzungserlass zu einzelnen Corona-Maßnahmen veröffentlicht.
Das Land Thüringen hat seine aktuelle Verordnung mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung zum 4. Februar 2022 geändert. Diese gilt nun bis zum 24.02.2022.
Das Land Thüringen hat die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung erlassen. Diese gilt bis zum 08.02.2022.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat in seiner neuen Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen die Regeln an die vom Bund festgelegten Maßstäbe angepasst.
Bild zur Meldung: Corona