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SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen in den Kommunen Breitungen/Werra und Fambach

Breitungen, den 02. 02. 2023

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen bis Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststel-lungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu ar-chäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkre-ten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich be-rücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden in den kommenden Monaten Bau-grunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichti-ge Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzaus-baubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vor-schlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

 

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmes-ser von bis zu 150 mm) oder einem Raupenbohrgerät Bodenproben von ca. 1 Meter Länge bis in 15 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nä-he zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) bis zu 10 Meter, bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca. 50 mm) bis zu ca. 7 Me-ter in den Untergrund eingebracht. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ent-sprechend der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

 

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind meh-rere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die vorgenannten Maßnahmen an ausgewählten Stellen durch oberflächengeophysikalische Untersuchungen. Hierzu werden Mess-geräte an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen. 

 

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahr-zeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die Zuwegungen zu den Untersu-chungspunkten finden innerhalb des nach §12 NABEG festgelegten 1.000 m Korridors statt. Die konkrete Zuwegung wird im Vorfeld mit den sonstigen Nutzungsberechtigten abgestimmt. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, wer-den diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

 

Weitere Maßnahmen

 

Die Baugrunduntersuchungen werden von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundli-chen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Ob-jekten zu vermeiden. Zur Erfassung der topographischen Verhältnisse des Geländes werden ergänzend Vermessungsarbeiten mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

 

Bekanntmachung und Termine 

 

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energie-wirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten und Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in den Kommunen Breitungen/Werra und Fambach im Zeitraum von 17.03.2023 bis 15.09.2023
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die Untersuchungspunkte, z.B. für Kernbohrungen, sind den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten individuell bekannt gemacht worden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die Zuwegungen zu informieren.  
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste und für die Zuwegungen aus der beigelegten Segmentkarte. Diese liegen am Auslageort der Gemeindeverwaltung Breitun-gen/Werra, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen, nur nach telefonischer Terminvereinbarung un-ter 036848 88227 zur öffentlichen Einsicht aus.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Kommune. Die Unterlagen liegen bis zum 15.09.2023 zur Einsichtnahme aus. Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
 


Kontakt für Rückfragen


Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:

 

TransnetBW GmbH  

Tel.: 0800 380 470-1  

E-Mail:
 

 
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