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Gemeindeverwaltung

Rathausstraße 24
98597 Breitungen


Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32

 

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Aufgaben und Gebühren im Bereich des Standesamtes

Anmeldung Eheschließung:


Eheschließungen können beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz der Partner gemeldet werden
 
Zur Anmeldung benötigen Sie:

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • urkundlicher Nachweis, sofern eine Namensänderung erfolgte
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und wenn vorhanden die Sorgerechtserklärung
  • Geschiedene Personen müssen zusätzlich die Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe vorlegen
  • Verwitwete Personen die Ehe- und Sterbeurkunde

 
Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr Gültigkeit.
Der Eheschließungstermin erfolgt nach Prüfung der Ehefähigkeit frühestens ein halbes Jahr im Voraus.

 

Bezeichnung Kosten
   Prüfung Ehefähigkeit 50,00 €
   Prüfung der Ehefähigkeit (mit Auslandsbeteiligung) 70,00 €
   Heiratsurkunde 10,00 €
   Eheschließung Ortsansässiger im Festsaal
   während der Öffnungszeiten der Verwaltung
20,00 €
   Eheschließung Ortsfremder im Festsaal
   während der Öffnungszeiten der Verwaltung
40,00 €
   Eheschließung im Festssaal außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung 70,00 €
   Eheschließung Ortsansässiger in der Basilika
   während der Öffnungszeiten der Verwaltung
40,00 €
   Eheschließung Ortsfremder in der Basilika
   während der Öffnungszeiten der Verwaltung
80,00 €
   Eheschließung in der Basilika außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung 150,00 €

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die kommenden Trautermine und erhalten einen Einblick in den Trausaal des Rathauses sowie in die romanische Basilika.
--> Das Standesamt Breitungen (Werra) stellt sich vor

 

       
Geburten:


Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren oder während der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am folgenden Werktag erstattet werden. (Geburtsanzeige, Eheurkunde, PA sind vorzulegen)
 

Bezeichnung Kosten
   Geburtsurkunde ausstellen 10,00 € pro Urkunde

 

 

Kirchenaustrittserklärungen:


Im Standesamt können Sie auch Ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären. Dafür ist es lediglich notwendig, dass Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und Ihrer Geburtsurkunde beim Standesamt Ihren Austritt erklären und diesen mit Ihrer Unterschrift versehen. Zuständig für den Austritt, ist das Wohnsitzstandesamt.
 

Bezeichnung Kosten
   Kirchenaustrittserklärung 30,00 €

 

 

Namenserklärungen:

 

  • Erklärungen nach § 94 Bundesvertriebengestz (BVFG)
  • Anschlusserklärung an Namensänderung der Eltern oder eines Elternteiles
  • Antrag auf Erwerb des Familiennamens der Mutter
  • Neubestimmung nach Eheschließung oder gemeinsamer Sorge
  • Bestimmung des Geburtsnamen des Kindes (erstmalige Bestimmung)
  • Einbenennung des Kindes durch Ehegatten
  • Getrennte Einwilligung zur Einbenennung
  • Namenserteilung durch Eltern
  • Wiederannahme eines früheren Namens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

 

Bezeichnung Kosten
   Namenserklärung 25,00 €
   Ausstellung Bescheinigung zur Namensänderung 10,00 €
   Widerruf einer Namenserklärung 25,00 €

 

 

Aufgrund des Umfanges und der teils komplexen Verfahrensweise kann hier auf diesen Bereich nicht näher eingegangen werden. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter im Standesamt.
 
 
Personenstandsurkunden:


Im Standesamt können aufgrund der dort geführten Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
 

  • beglaubigte Abschriften
  • Geburtsscheine
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Auszüge aus dem Heiratsregister (früher Familienbuch)

 
 

Bezeichnung Kosten
   Dokument ausstellen lassen zwischen 2,50 € und 10,00 € pro Dokument


 
 Sterbefälle:


Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Das Stammbuch der Familie, der Totenschein und der Personalausweis des/der Verstorbenen sind vorzulegen.
 

Bezeichnung Kosten
   Sterbeurkunde 10,00 € pro Urkunde


 
 Vaterschaftsanerkennung:


Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

 
Die Vaterschaft kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland, auch schon vor der Geburt des Kindes, anerkannt werden. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf jedoch der Zustimmung der Kindesmutter. Zur Anerkennung der Vaterschaft bietet es sich daher an, dass Vater und Mutter gemeinsam erscheinen!

 

Vorzulegende Unterlagen:


Bei noch ledigen Eltern genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und der Geburtsurkunden der beiden Elternteile und falls die Geburt des Kindes schon beurkundet ist, auch die Geburtsurkunde des Kindes.

 

Bezeichnung Kosten
   Vaterschaftsanerkennung Gebührenfrei


 

 

 

 

Sonstiges:

Bezeichnung Kosten
   Auskünfte aus einem Personenstandsbuch oder Register 7,00 € je Auskunft

   Aufnahme einer Niederschrift über eine

   Niederschrift an Eides statt

25,00 €

 

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