Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
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26. 01. 2025 - Uhr – Uhr
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Hierfür werden ein Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) und ein Erhebungsbogen benötigt (diese sind vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Hinweis: Ab Mitte Januar 2025 erfolgt die Beantragung des UBS nicht mehr beim Einwohnermeldeamt, sondern über das Onlineportal des Landesamtes für Verbraucherschutz Thüringen!
--> https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs
Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Zur Antragstellung wird der Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion, Ihre Ausweis-PIN und die AusweisApp2 benötigt.
Wenn Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zu beantragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.