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Gemeindeverwaltung

Rathausstraße 24
98597 Breitungen


Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32

 

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Veranstaltungshinweise

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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

Die Gemeinde Breitungen ist deshalb bemüht, die Internetseite www.breitungen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 
Kontrast

Wenn Sie den Kontrast auf unseren Seiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte folgende Tastenkombination (gleichzeitig):

 

Linke Umschaltaste  +  Linke Alt-Taste  +  Drucken-Taste

 

Ihnen wird dann die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen.

 

Meldung Kontrateinstellung

Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie bitte erneut die oben genannte Tastenkombination.

 

Optional können Sie auch die am Ende der Webseite bereitgestellten Buttons zum Erhöhen des Kontrasts nutzen.

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • einige pdf-Dokumente
  • einige Texte sind nicht in leichter Sprache geschrieben

 

Die Gemeinde Breitungen arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

 

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.

 

Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch:

Gemeindeverwaltung Breitungen

Rathausstraße 24

98597 Breitungen

Telefon: 036848/8820

Fax: 036848/88238

E-Mail: info@breitungen.de

 

 

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen werden. Diese ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.  und hat
die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit
Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche
Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum
Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie
unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter
internet@tlmb.thueringen.de

 

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am 25. April 2022.

 

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