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Corona Newsticker - Informationen für Bürger und Unternehmen - Teil 1

Breitungen, den 25. 01. 2022

Da sich die Lage bei diesem Thema schnell verändert hat und es vermutlich auch in naher Zukunft oft Änderungen geben wird, möchten wir die uns vorliegenden Informationen und die von uns selbst getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona Pandemie hier in Form eines Newstickers zusammenfassen und zeitnah darüber informieren.

 

Aktuelle Meldungen werden dabei an oberster Stelle platziert, ältere Informationen folgen zeitlich nachvollziehbar, weiter unten. Für Änderungen ab dem Jahr 2022 besuchen Sie bitte den Corona Newsticker Teil 2.

 

Donnerstag, 23.12.2021

Am heutigen Tage hat das Land Thüringen die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese gilt nun bis zum 24.01.2022.

 

Samstag, 18.12.2021

Das Land Thüringen hat die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.

 

Montag, 13.12.2021

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um die Landesverordnung beim Überschreiten des Inzidenzwertes von 1000 umzusetzen. 

 

Donnerstag, 25.11.2021

Seit dem heutigen Tag ist eine neue Landesverordnung in Kraft getreten, die bis 21.12.2021 gilt. Einen Überblick über die Maßnahmen hat das Land auf seiner Webseite (externer Link) zur Verfügung gestellt.

 

Dienstag, 23.11.2021

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen erlassen. Den Wortlaut entnehmen Sie bitte dieser Datei, ein Hinweisschreiben der Behörde können Sie hier einsehen.

 

Freitag, 19.11.2021

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat die 18. Allgemeinverfügung erlassen, die sich an die Landesvorgaben anpasst.

 

Donnerstag, 11.11.2021

Auf Bitte des Gesundheitsamtes des Landes hat der Landkreis seine 17. Allgemeinverfügung erlassen und die geltenden Regeln verschärft.

 

Freitag, 29.10.2021

Das Land Thüringen hat seine Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2aktualisiert. Ebenso hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügungerlassen. 

 

Freitag, 08.10.2021

Nach Erreichen der zweiten Warnstufe nach TMASGFF hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen seine 15. Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab Montag, 11.10.2021.

 

Freitag, 01.10.2021

Die Thüringer Verordnung zur Regelung  infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde mit Wirkung zum 03.10.2021 geändert. Hinter dem Link finden Sie den aktuellen Verordnungstext.

 

Freitag, 17.09.2021

Das Land Thüringen hat eine aktualisierte Version der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2herausgegeben, die ab 19.09.2021 in Kraft tritt.

 

Dienstag, 24.08.2021

Zum heutigen Tag ist eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Mit dieser wurde ein Thüringer Corona-Eindämmungserlass mit einem Frühwarnsystem eingeführt. Die Funktionsweise des Frühwarnsystems finden Sie einmal hier und auch in den folgenden Fotos:

Übersicht Frühwarnsystem

Maßnahmen Frühwarnsystem

 
Dienstag, 27.07.2021

 

Am 27.07.2021 wurde die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Teilen geändert und bis zum 25.August 2021 verlängert.

  

Freitag, 01.07.2021

 

Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2wurde mit Wirkung zum 01.07.2021 geändert und ist in der aktuellen Fassung bis zum 29.07.2021 gültig.

 

Mittwoch, 02.06.2021

Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 1. Juni geändert und gilt in der neuen Fassung nun bis zum 30.Juni 2021.

Eine Übersicht über die festgelegten Öffnungsschritte in Abhängigkeit von den Inzidenzen finden Sie hier.

 

Donnerstag, 06.05.2021

Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde an die Regelungen des Bundes angepasst und ist in der geänderten Form bis zum 3.Juni 2021 gültig.

 

Ergänzend zum Bundesinfektionsschutzgesetz und zur Thüringer Verordnung hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen seine 14. Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist vom 07.05. bis zum 03.06. 2021 gültig. 

 

Samstag, 24.04.2021

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat seine 13. Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist bis zum 09.05.2021 in Kraft.

 

Freitag, 23.04.2021

Am 23. April 2021 wurde § 22 Absatz 4 Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt in diesem Bereich das Infektionsschutzgesetz des Bundes ("Click & Meet" bei einer Inzidenz unter 150). Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

 

Donnerstag, 22.04.2021

Das Land Thüringen hat seine  Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiterenEindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 bis zum 09. Mai 2021 verlängert.

 

Montag, 12.04.2021

Laut der 11. ergänzenden Allgemeinverfügung des Landratsamts Schmalkalden-Meiningen vom 11.04.2021 öffnen die Schulen im Landkreis für alle Jahrgangsstufen. Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung.

Diese gilt in Ergänzung zur Allgemeinverfügung des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 31.03.2021.

 

Donnerstag, 01.04.2021

Das Land Thüringen hat die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiterenEindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 erlassen. Diese gilt vom 01.04.2021 bis zum 24.04.2021.

Des weiteren wurde die Sechste Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein-und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (externer Link) am 30. März geändert. Auch diese gilt nun bis zum 24.04.2021.

 

Auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat die vom 01.04.2021 bis zum 24.04.2021 gültige 12. Allgemeinverfügung erlassen.

 

Freitag, 19.03.2021

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat die vom 22.03.2021 bis 29.03.2021 geltende  8. Ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Kindertagesbetreuung und zu Schulen erlassen.

 

 

Montag, 15.03.2021

Das Land Thüringen hat sowohl die  Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, als auch die Zweite Thüringer Verordnungüber grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und die Sechste Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein-und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung zum 16.03.2021 geändert. Die jeweils aktuellen Fassungen sind hinter den Links hinterlegt und gelten bis zum 31.03.2021.

 

Des weiteren hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Anpassung an die neuen Landesverordnungen seine 11. Allgemeinverfügung erlassen.

Zudem gilt ab 15.03.2021 die 7. Ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Kindertagesbetreuung und zu Schulen.

 

 

Donnerstag, 11.03.2021

In Ergänzung zur bereits geltenden Allgemeinverfügung hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die 10. Allgemeinverfügung erlassen.

 

 

Montag, 22.02.2021

Das Land Thürigen hat in Anlehnung an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sein Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Teilen geändert. Die geänderte Fassung ist ab dem 20.02.2021 gültig.

 

Zudem hat der Landkreis die 9. Allgemeinverfügung vom 19.02.2021 erlassen und die Regelungen angepasst, um auf das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreis zu reagieren.

Bitte beachten Sie ebenfalls die 3. ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises zur Betreuung in Kindertagsstätten und Schulen vom 20.02.2021.

 

 

Montag, 08.02.2021

Das Land Thüringen hat seine Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung in Teilen geändert und deren Gültigkeit bis zum 19.02.2021 verlängert.

 

Zudem trat am 03.02.2021 die Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen in Kraft. Sie setzt die bisher geltende Fünfte Thüringer Quarantäneverordnung außer Kraft.

 

Weiterhin hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die achte Allgemeinverfügung erlassen, um das Infektionsschutzgesetz umzusetzen und die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 06.02.2021 bis einschließlich 19.02.2021.

 

 

Mittwoch, 27.01.2021

Wegen der weiterhin hohen Anzahl an Corona- Neuinfektionen hat das Land Thüringen die dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Änderungen und Ergänzungen versehen. Diese finden Sie im vorliegenden Dokument rot hinterlegt.

 

Zusätzlich gilt die zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit ebenfalls markierten Änderungen fort.

 

Zudem hat der Landkreis Schmalkalden- Meiningen die bestehende Allgemeinverfügung verlängert und den neuen Regelungen angepasst.

 

 

Mittwoch, 13.01.2021

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen hat das Land Thüringen ergänzend zu der weiterhin gültigen Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese gilt vom 10.01.2021 bis zum 31.01.2021.

 

Zusätzlich tritt zum 10.01.2021 die 6. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgrund steigender Infektionszahlen in Kraft.

 

Zudem weisen wir auf die Fünfte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 hin, die ebenfalls vom 10.01.2021 bis 31.01.2021 gültig ist.

 

 

Mittwoch, 23.12.2020

Aufgrund des bereits seit 11.12.2020 dauerhaft überschrittenen Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraumes von 7 Tagen erlässt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die nun 5. Allgemeinverfügung. Der Inzidenzwert lag am 22.12.2020 bei 397,07; ein weiterer Anstieg ist sehr wahrscheinlich und bereits der jetzige Inzidenzwertes bringt den Rettungsdienst und die Kliniken des Landkreises an ihre Grenzen.

 

Aus diesem Grund wurden die für die Weihnachtsfeiertage und den Jahresübergang festgesetzten Ausnahmeregelungen bezüglich Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der geltenden Verordnung für das Landkreisgebiet ausgesetzt und ergänzende Festlegungen getroffen.

 

Die 4. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist darüber hinaus weiterhin wirksam.

 

 

Dienstag, 15.12.2020

Ergänzend zu der weiterhin gültigen Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung tritt nun vom 16.12.2020 bis zunächst 10.01.2021 die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln inkraft.

 

Dazu hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgrund der steigenden Infektionszahlen die 4. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese gilt vom 15.12.2020 bis auf Widerruf.

 

 

Freitag, 04.12.2020

Ergänzend zur neuen Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, die seit 01.12.2020 gilt, ist durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen die 3. Allgemeinverfügung zur Ergänzung der Schutzmaßnahmen erlassen worden. Diese gilt ab dem 04.12.2020 bis auf Widerruf im gesamten Landkreis.

 

--> zum Verordnungstext

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes zusammengestellt.

--> www.lra-sm.de

 

 

Die aktuell gültige Thüringer Eindämmungsverordnung sowie die Thüringer Quarantäneverordnung wurden ebenfalls vorerst bis 20.12.2020 verlängert gelten darüber hinaus weiterhin, ebenso die Infektionsschutzverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO).

Die Sonderverordnung ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 befristet. Endgültige Entscheidungen zur Regelung für die Weinachtstage und Silvester sind noch nicht getroffen.

 

Weiterhin gilt ab heute für den Bereich der Schulen und Kindergärten im Freistaat die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2-in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) - vorerst bis 03.02.2021

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmal darauf hinweisen, dass für Personen, die unter Quarantäne stehen (als infiziert bzw. als Kontaktperson) und Einkäufe erledigen müssen, die Gemeinden einen Versorgungsdienst anbietet.

Details dazu siehe hier

 

 

Freitag, 06.11.2020

Seit dem 02.11.2020 gilt in ganz Thüringen die neue Corona Sonderverordnung zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Damit treten erneute Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft.

 

Einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen dazu finden Sie auf den Seiten unseres Landkreises.

--> Das gilt ab 02.11.2020

 

Da die Sonderverordnung allerdings die bereits bestehenden bzw. wieder verlängerten Verordnungen nicht ablöst, sondern ergänzt, bestehen diese nach wie vor fort. Hier ein Überblick über die zum aktuellen Zeitpunkt geltende Rechtslage in Sachen Coronavirus.

 

- ThürSARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung

 

- Lesefassung_2._ThuerSARS-CoV-2-IfSGrundVO_31.10.2020

 

- Lesefassung_4._QuarantaeneVO_31.10.2020

 

- NEU - Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 06.11.2020 zur Begrenzung der Teilnehmerzahl nichtöffentlicher und privater Veranstaltungen

 

 
Freitag, 23.10.2020

Da vor kurzem der 7-Tages-Inzidenz-Grenzwertes von 35 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner überschritten wurde, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung zur Begrenzung der Teilnehmerzahl an nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie privaten Feiern erlassen, welche ab dem 24.10.2020 bis auf Widerruf gilt.

 

--> zum Text der Allgemeinverfügung vom 23.10.2020

 

 

Montag, 05.10.2020

Aktualisierung der Corona Regelungen
Ende September wurden die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie die Vierte Thüringer Quarantäneverordnung bis 31.10.2020 verlängert.

Die Verordnungstexte als Lesefassung finden Sie unter den folgenden Links:

zum Verordnungstext Zweite SARS-CoV-2-VO

 

zum Verordnungstext Vierte Quarantäne-VO

 

 
Montag, 31.08.2020

Aktualisierung der Corona Regelungen

Am 30. August trat die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Diese ist bis zum 30. September gültig.

--> zum Verordnungstext

 

Des Weiteren wurde die Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung) bis 30. September verlängert.

--> zum Verordnungstext

 

 

Dienstag, 14.07.2020

 

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit den Neufassungen der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung und der Vierten Quarantäneverordnung erlassen, die am  7. Juli 2020 unterzeichnet wurde und am 16. Juli 2020 in Kraft treten wird.

 

Im Vergleich zur aktuellen Verordnung gibt es nur kleine Änderungen. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin in Kraft.

 

Die vollständige Verordnung finden Sie unter folgendem Link.

 

Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 07. Juli 2020

 

 

Freitag, 12.06.2020

Anzeige privater und geschlossener Veranstaltungen / Antrag auf Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen

(Quelle: https://www.lra-sm.de/?p=22632)

 

Mit der neuen Verordnung vom 09.06.2020 ist die Durchführung privater Feiern bzw. geschlossener Veranstaltungen wieder zulässig. Dennoch sollten die allgemeinen Hygieneregeln wie Händewaschen und regelmäßiges Reinigen der sanitären Einrichtungen beachtet werden. Der Mindestabstand von 1,5 m ist wo immer möglich und zumutbar einzuhalten. Auch für eine Erleichterung der Kontaktnachverfolgung ist zu sorgen. Die Verantwortung zum Einhalten dieser Regelungen liegt beim Veranstalter!


Ab einer Personenzahl von 30 Gästen in geschlossenen Räumen oder 75 Gästen unter freiem Himmel ist eine private Veranstaltung anzeigepflichtig. Dafür ist das Formular "Anzeige privater Veranstaltungen [PDF]" auszufüllen und an die E-Mail: zu senden.

 

Öffentliche Veranstaltungen sind mit der neuen Rechtsverordnung weiterhin grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann eine Erlaubnis vom Landratsamt erteilt werden. Dafür ist es nötig, neben der sonst üblichen Antragsstellung in den jeweiligen Ordnungsämtern der Kommunen, ein Zusatzformular [PDF] auszufüllen und zusammen mit dem Antrag abzugeben. Das Zusatzformular muss eine detaillierte Begründung dafür enthalten, dass die Veranstaltung in ihrem Gesamtgepräge, ihrer Organisation, dem geplanten Ablauf, der Dauer, der Anzahl der Teilnehmer, der Art und der auch überregionalen Herkunft der zu erwartenden Teilnehmer oder nach den räumlichen und belüftungstechnischen Verhältnissen am Veranstaltungsort unter besonderer Berücksichtigung des aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen am Veranstaltungsort in besonderem Maße nicht geeignet ist, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern. Das zuständige Ordnungsamt wird den Antrag vorprüfen und an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen weiterleiten. Zu beachten ist, dass hierbei ein Hygieneschutzkonzept zwingend beizufügen ist, welches das Gesundheitsamt prüfen wird. Auf die allgemein Hygieneregeln und den Mindestabstand ist außerdem zu achten. Ebenfalls muss eine Kontaktdatenerfassung aller Beteiligten sichergestellt werden.

 

 

Donnerstag, 11.06.2020

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlichte kürzlich die neue Corona-Eindämmungsverordnung, welche am 13.06.2020 in Kraft tritt.


Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten

 

Durch die weitreichenden Lockerungen spielt die Kontaktnachverfolgung beim Auftreten von möglichen Neuinfektionen eine zentrale Rolle. Daher ergeben sich aus der neuen Verordnung weitere Verpflichtungen für Gaststätten und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, speziell in geschlossenen Räumen, zur Kontaktdatenerfassung.

 

Mustervorlagen zur Kontaktdatenerfassung:

Mustervorlage: Kontaktdatenerfassung_10 Personen
Mustervorlage: Kontaktdatenerfassung_Einzelpersonen

 

Ein kurzer Überblick über die wichtgsten Änderungen wird auf den folgenden Grafiken dargestellt:
 

Überblick Neuverordnung01 Überblick Neuverordnung02 Überblick Neuverordnung03 Überblick Neuverordnung04

 

 
Freitag, 05.06.2020

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie  hat am 04.06.2020 die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung erlassen. Danach gelten die Regelungen dieser Verordnung vom 12.Mai über den 05.06.2020 hinaus jetzt bis zunächst 12.06.2020 fort.

 
 
Donnerstag, 14.05.2020

Nach der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 dürfen ab dem 15. Mai 2020 Hotels und Gaststätten wieder öffnen. Durch den Landkreis wird bisher keine separate Allgemeinverfügung erlassen. Wichtig und unbedingt zu beachten ist folgendes:
•    Betreiber/Unternehmer müssen vor der beabsichtigten Wiedereröffnung ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeiten und dieses bis zu Eröffnung umsetzen. Dieses muss nicht bei der Behörde eingereicht werden, geprüft oder freigeben werden.
•    Es ist keine Dokumentation der Gäste und Besucher erforderlich
•    Es wird stichprobenhafte Kontrollen geben, für die das Hygiene- und Schutzkonzept vorgehalten werden muss
•    Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollten sich die Unternehmen an folgenden Empfehlungen orientieren:
o    Branchenregelungen Hotel- und Gaststättengewerbe
o    Handlungsempfehlungen des DEHOGA Thüringen zum Wiederhochfahrender gastgewerblichen Betriebe
Durch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen wurde zur besseren Übersicht eine Checkliste zur Erarbeitung des Schutzkonzeptes erstellt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie:
•    Bei der DEHOGA Thüringen
•    Beim Thüringer Ministerium für Gesundheit, Soziales, Arbeit, Familie und Frauen
•    Auf der Corona-Internetseite der Thüringer Landesregierung
Ansprechpartnerin beim Landratsamt Schmalkalden Meiningen ist Frau Biedermann:
Tel: 03693/485-8162

 

 

Mittwoch, 13.05.2020

Das Land Thüringen hat heute die Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am 13. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni. 2020.

 

Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020

 

 

Montag, 11.05.2020

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat nun Branchenregelungen zur Umsetzung der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes für das Hotel- und Gaststättengewerbe für die Wiedereröffnung am 15. Mai 2020 veröffentlicht.
Ansprechpartnerin bei Fragen im Referat 54 –Arbeitsschutz ist
Frau Rita Hacke
E-Mail:
Telefon: 0361 -57381 1541
Zu den einzelnen Branchenregelungen gelangen sie über folgenden Link.

 

 

Montag, 04.05.2020

Die „Zweite Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 2. Mai 2020" des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.“ gilt ab 04.05.2020.
Ab Montag, 4. Mai, werden folgende Einrichtungen geöffnet:
- Spielplätze
- Musik- und Jugendkunstschulen
- Fußpflege, Kosmetik und Nagelstudios
- Fahrschulen für Theorieunterricht und die praktische Ausbildung
- Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche
Den genauen Gesetzestext können sie hier herunterladen.

 

 

Mittwoch, 29.04.2020

Die Gemeindeverwaltung erreichten in den letzten Tagen vermehrt Anrufe und Fragen zur Durchführung von Versammlungen aufgrund der geänderten ThürSARS-CoV-2 Verordnung. Anhand der folgenden Zusammenfassung, welche uns vom Landratsamt zur Verfügung gestellt wurde, möchten wir mögliche Unklarheiten beseitigen.

 

Merkblatt Versammlungen

 

 
Freitag, 24.04.2020

Ab Freitag Pflicht in Thüringen: Mund-Nasen-Bedeckungen in Geschäften, Bus, Bahn, Taxi, Straßenbahn

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 23.04.2020 die "Thüringer Verordnung zur Änderung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung sowie zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 23. April 2020" erlassen.

 

Was dies im einzelnen für Bürgerinnen und Bürger bedeutet findet man unter den Fragen und Antworten des Landratsamtes, welche Sie unter folgendem Link finden.

 

Fragen und Antworten Maskenpflicht

 

 
Mittwoch, 22.04.2020

Verlängerung der eingeschränkten Öffnungszeiten

Aufgrund der Verlängerung der Regelungen in Bezug auf die Ausbreitung des Corona Virus bleiben alle gemeindlichen Objekte weiterhin für den Besucherverkehr geschlossen.

 

Dringliche Termine für das Einwohnermeldeamt bzw. das Standesamt können aber weiter nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Einwohnermeldeamt 036848-88210 bzw. Standesamt 036848-88215) vereinbart werden. Von Besuchen der Gemeindeverwaltung sollte außer in diesen dringenden Fällen abgesehen werden. Wir sind jedoch telefonisch unter 036848 882-0 sowie per E-Mail an erreichbar. Zu weiteren Fragen stehen unsere Mitarbeiter unter den veröffentlichten Durchwahlen zur Verfügung.

 

 

Montag, 20.04.2020

Dritte Thüringer Verordnung am 18. April 2020 erlassen
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 18. April 2020 die Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
Artikel 1 der Verordnung (Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-)) tritt zum 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft. Artikel 2 der Verordnung (Änderung der Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2) tritt zum 19. April 2020 in Kraft.
Was weiterhin einzuhalten ist und wo ab wann Lockerungen einsetzen, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht (zum Vergrößern anklicken).

 

Zusammenfassung Bild 1 von 2 Zusammenfassung Bild 2 von 2

 

Die vollständige Verordnung finden Sie unter folgendem Link.

 

Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020

 

 

Mittwoch, 08.04.2020

Der Freistaat Thüringen hat die zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese löst die vorherige Verordnung vom 27.03.2020 ab und präzisiert Inhalte nochmal konkreter. Den genauen Wortlaut können Sie hier entnehmen.

 

Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen

 

 
Dienstag, 07.04.2020

Corona-Krise als psychische Belastungssituation: Wohin kann ich mich wenden?
 
Kontaktminimierung, Quarantäne, Angst um Angehörige: Die Corona-Krise bedroht nicht nur unsere körperliche, sondern auch unsere psychische Gesundheit. Derzeit gelten zahlreiche Regeln und Maßnahmen, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Sie haben starken Einfluss auf unseren Alltag und sind zum Teil mit großen Einschränkungen verbunden. Die verordnete Kontaktminimierung – und erst recht häusliche Isolation oder Quarantäne – fallen vielen Menschen sehr schwer, Beeinträchtigungen des seelischen Wohlbefindens können eine Folge sein.
 
Weitere Informationen dazu sowie Ansprechpartner und Hilfsangebote haben wir Ihnen an dieser Stelle in der Pressemitteilung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen verlinkt (externer Link zu lra-sm.de).

 

 

Das Landratsamt Schmalkalden- Meiningen hat mit der Schaffung des Hilfs- und Unterstützungsportals „Wir.helfen.einander“ eine Plattform geschaffen, die Corona-Helfer und Hilfesuchende zusammenführen will.

Auf https://whe.lra-sm.de können sich Privatpersonen, aber auch engagierte Unternehmen, Vereine und Initiativen melden, die ihre Hilfe im Kampf gegen das Virus anbieten möchten. Auch wer dringend Hilfe im Landkreis Schmalkalden-Meiningen benötigt, kann auf der Online-Plattform fündig werden. Dabei sollen Helfer und Hilfesuchende sich sowohl im personellen Bereich (Unternehmen der kritischen Infrastruktur z.B. Supermärkte oder im medizinischem Bereich z.B. Kliniken) als auch im häuslichem Unterstützungsbereich (z.B. Einkaufsservice, Gassi gehen, etc.) vernetzen können.

 

 

Donnerstag, 26.03.2020

Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Der Freistaat Thüringen hat heute die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2  (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung  -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) erlassen, die ab dem morgigen 27. März 2020 in Kraft tritt. Geschlossen bleiben damit nun auch die Fahrschulen und (Elektro-)Technikmärkte im Landkreis und zwar bis einschließlich 19. April 2020. Zudem hat der Freistaat noch einmal konkretisiert, dass etwa Floristikgeschäfte und Tabakläden offen bleiben. Die Rechtsverordnung im Wortlaut:

 

Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

 

 

Dienstag, 24.03.2020, 19:00 Uhr

Corona Eindämmungsverordnung erlassen

Das Kabinett hat heute die Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.

 

Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona Pandemie

 

 
Dienstag, 24.03.2020, 16:00 Uhr

Wir helfen! Aufruf zur Nachbarschaftshilfe
Aus der Not heraus entstehen manchmal gute Ideen.
Da unser soziales Leben aktuell fast still steht, keine Vereinsaktivitäten anstehen, alles zur Ruhe kommt und ein jeder nun zwangsweise mehr Zeit hat, möchten wir dazu aufrufen, sich gegenseitig zu unterstützen. Auch unter uns leben viele Bürgerinnen und Bürger, die gerade jetzt nicht einkaufen gehen sollen oder können, die Medikamente benötigen oder Besorgungen jeder Art zu erledigen haben. Der Gang in den Supermarkt, zur Post oder in die Apotheke stellt aber gerade für diese Mitmenschen eine große Gefahr dar.
Wir möchten daher gesondert dazu aufrufen, sich innerhalb der Nachbarschaft gegenseitig zu unterstützen.

 

 

Dienstag, 24.03.2020, 08:00 Uhr

Wichtige Informationen für Reiserückkehrer
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die sich seit dem 9. März 2020 außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, sind ab sofort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihrer Wohngrundstücke aufzuhalten. Auch Schüler oder Vorschulkinder, die in dieser Zeit im Ausland waren, dürfen keine Notbetreuungsangebote in Schulen oder Kitas besuchen.
Der Lankreis Schmalkalden-Meiningen hat dazu kürzlich eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese finden Sie unter folgendem Link:

 

https://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2020/03/Allgemeinverf%C3%BCgung-Reiser%C3%BCckkehrer.pdf

 

 
Montag, 23.03.2020:

Aktuelle Neuigkeiten für Unternehmen:
Unter folgendem Link erhalten Unternehmen Informationen zum kürzlich beschlossen Corona-Soforthilfeprogramm der Thüringer Landesregierung.
https://wirtschaft.thueringen.de/ministerium/presseservice/detailseite/news/covid-19-corona-soforthilfeprogramm-fuer-die-thueringer-wirtschaft-startet-am-montag

 

Des Weiteren bietet die VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden eG ihren Firmenkunden ein vereinfachtes Verfahren zur Ratenaussetzung an. Infos dazu unter folgendem Link:
https://www.vrb-meinebank.de/firmenkunden/corona-hilfe/ratenaussetzung.html

 

 

Freitag, 20.03.2020, 17:00 Uhr

Die Gemeindeverwaltung bietet Hilfe bei der Versorgung für Bürger der Gemeinden Breitungen, Fambach und Roßdorf an

Für den Fall, dass sich Bürger/Familien freiwillig oder behördlich angeordnet in Quarantäne begeben, rufen wir Nachbarn und Freunde zur gegenseitigen Solidarität auf. Unterstützen Sie sich gegenseitig, in dem Sie z.B. Einkäufe mitbringen. Sie können ohne Risiko einen unter Quarantäne stehenden Menschen den Einkauf vor die Tür stellen. Vermeiden Sie dabei jedoch jeden Kontakt. Tauschen Sie auch kein Bargeld oder Einkaufszettel aus. Bringen Sie auch die Einkäufe nicht in die Wohnung, sondern stellen Sie diese vor der Haustüre ab. Kommunizieren Sie aus der Ferne oder per Telefon.


Bürger die keine Möglichkeit haben, dass für sie eingekauft wird, erhalten von der Gemeindeverwaltung Unterstützung. Dazu richten wir ab 23.03.2020 für die Gemeinden Breitungen, Fambach und Roßdorf einen Versorgungsdienst ein. Dazu melden Sie sich bitte per E-Mail ( ) unter Angabe Ihrer Telefonnummer an. Wer keine E-Mail hat, kann sich alternativ telefonisch bei uns melden (036848-8820). Diese Rufnummer ist Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr besetzt. Nachdem Sie sich angemeldet haben, werden wir Sie kontaktieren und Ihren Einkaufzettel abfragen. Unter Berücksichtigung Ihrer Haushaltsgröße ist der Einkaufszettel für den Zeitraum einer Woche aufzustellen. Der Nachschub an Lebensmitteln ist gewährleistet, so dass keine Veranlassung für „Hamsterkäufe“ besteht. Die Einkäufe werden in einen der lokalen Lebensmittelmärkte zusammengestellt. Die Auswahl des Marktes erfolgt entsprechend der örtlichen Kapazitäten, so dass wir hier keine individuellen Wünsche berücksichtigen können. Auch können wir nur bedingt auf Wünsche hinsichtlich bestimmter Marken/Hersteller eingehen. Bei nicht verfügbaren Produkten versuchen wir auf vergleichbare Produkte auszuweichen. Ihr Einkauf wird Ihnen von uns vor die Haustür gestellt. Dem Einkauf wird der Kassenbon beigefügt. Nach Auslieferung werden wir Sie 6 Tage später erneut kontaktieren, um den Bedarf für die nächste Woche abzufragen. Sie brauchen sich nicht erneut anmelden. Die Bezahlung Ihres Einkaufes erfolgt vorerst gegenüber des Einkaufmarktes über die Gemeinde. Im Anschluss daran werden wir den Betrag von Ihrem Konto einziehen. Dazu erteilen Sie uns bitte nach Ihrer Anmeldung zur Versorgung eine Einzugsermächtigung. Wir können aus Gründen des Infektionsschutzes für unsere Versorgungstrupps kein Bargeld annehmen.

 

Die Gemeinde Rosa wird für Ihre Bürger einen eigenen Versorgungsdienst anbieten.

 

Kontakt:

Gemeinde Rosa
Roßdorfer Str. 14

98590 Rosa

036968 60216

Dr. Silvio Hartmann
0160 96422040

www.gemeinde-rosa.de

 

 

Freitag, 20.03.2020: 12:00 Uhr

1 Million Euro für die Wirtschaft – Landkreis Schmalkalden-Meiningen bringt Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen auf den Weg

Informationen dazu finden Sie im Newsticker des Landkreises vom 20.03.2020, 8:25 Uhr unter folgendem Link
https://www.lra-sm.de/?p=22632

 

 

Donnerstag, 19.03.2020:

Coronavirus - Zentrale Abstrichstelle eingerichtet:

Termine nur über den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117
 

Wichtig: Termine bei diesen Stützpunkten werden nur über die Telefonnummer 116117 und die ambulant tätigen Ärzte vermittelt. Der Zutritt erfolgt nur mit Termin, einen öffentlichen Zugang gibt es nicht. Für die Gemeinden Breitungen, Fambach, Rosa und Roßdorf wird eine Abstrichstelle in Meiningen eingerichtet. Die genaueren Informationen an die Patienten erfolgen über die Hausärzte beziehungsweise über die Telefonnummer 116117.

 

 

Ab Donnerstag, 19.03.2020, 24:00 Uhr gilt die neu erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die die bisherigen Festlegungen aufhebt, in diesem Zuge neu zusammenfasst, weiter verschärft und konkretisiert. Dies gelte nach einem entspr. Erlass des Freistaates Thüringen nun landesweit.

 

Den Inhalt dieser Allgemeinverfügung, finden sie hier:

Neue Allgemeinverfügung des Landkreis Schmalkalden-Meiningen gültig ab 19. März 2020

 

Die neue Allgemeinverfügung regelt unter anderem, welche Geschäfte, Unternehmen und Institutionen weiter geöffnet bleiben können und welche nicht. Fest steht, dass nun auch Gaststätten nach Thüringer Gaststättengesetz (Ausnahme: Speisen und Getränke, die zur Mitnahme bestimmt sind) und Friseurläden im gesamten Landkreis geschlossen werden. Auch Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen unter freiem Himmel sind verboten. Sonderregelungen für Hochzeiten und Trauerfeiern sind ebenfalls ausgeführt. Zudem regelt die Allgemeinverfügung Besuchsverbote in Krankenhäusern und Betretungsverbote in Behindertenwerkstätten und legt fest, wie in noch geöffneten Einrichtungen und Geschäften der Infektionsschutz zu gewährleisten ist. Auch Verhaltensregeln für Reiserückkehrer werden darin konkret angewiesen.

 

 

Mittwoch, 18.03.2020:

Weitere Einschränkungen für den Besucherverkehr ab 19.03.2020:

Großes Ziel ist, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen sowie gleichzeitig die Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Um dies zu gewährleisten wird die Gemeindeverwaltung Breitungen die Abteilungen Einwohnermeldeamt und Standesamt für den Besucherverkehr bis auf Weiteres schließen. Termine können jedoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Einwohnermeldeamt 036848-88210 bzw. Standesamt 036848-88215) vereinbart werden. Von Besuchen der Gemeindeverwaltung sollte außer in dringenden Fällen abgesehen werden. Wir sind jedoch telefonisch unter 036848 882-0 sowie per E-Mail an erreichbar. Zu weiteren Fragen stehen unsere Mitarbeiter unter den veröffentlichten Durchwahlen zur Verfügung.

 

 

Dienstag, 17.03.2020:

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis auf Weiteres von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen und telefonisch mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt zu treten. Es gilt ab sofort nur noch eingeschränkter Besucherverkehr für das Einwohnermeldeamt und Standesamt. Der hintere Eingang (jetzige Haupteingang) bleibt geschlossen. Die Bürger werden entsprechend der Ausschilderung auf den Eingang zur Straßenseite hin verwiesen. Im jetzigen Büro Gästeinfo erfolgt eine Separierung des Besucherverkehrs durch einen Mitarbeiter. Die Öffnungszeiten sind ab 17.03.2020 bis auf Widerruf wie folgt geregelt: Montag 13:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag, 13:00 bis 17:30 Uhr, Donnerstag, 13:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

 

 

Montag, 16.03.2020:

Nach Erlass einer Allgemeinverfügungen zur Absage von Veranstaltungen und zur Schließung von Einrichtungen durch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen haben wir uns dazu entschieden, die dort genannten Maßnahmen zu unterstützen und die genannten Empfehlungen und Vorkehrungen zu treffen.

Wie bereits informiert, werden in Thüringen ab Dienstag, den 17.03.2020 bis vorerst zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 alle Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben. Über eine eventuelle Notbetreuung von Kindern deren Eltern Schlüsselberufe
zur Aufrechterhaltung der (medizinischen) Versorgung ausüben, informieren die Träger unserer beiden Kindergärten bzw. die Schule.

 

Alle kommunalen Einrichtungen (Sporthalle, Kulturhaus, Bibliothek, Jugendklub, Seniorentreff, Aktivmuseum, Strandbad) bleiben ab sofort und zunächst bis 19.04.2020 geschlossen.

Für die Gemeindeverwaltung Breitungen gelten ab dem 16. März 2020, folgende Maßnahmen: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis auf weiteres von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen und telefonisch mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt zu treten.

 


Wichtige Telefonnummern zum Thema Coronavirus:
• Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.
• Hotline der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland: 0800 / 011 77 22
• Info-Telefon Landesamt für Verbraucherschutz: 0361 / 57 3815 099
• Kostenlose 24-Stunden-Info-Hotline BARMER: 0800 / 84 84 111
• Hotline des Thüringer Bildungsministeriums: 0361 / 57 - 3411 500
• Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 / 346465100 oder 0800 / 330 461532.

 

Weitere Informationen und FAQ finden Sie auf der Informationsseite des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie unter folgenden Links:

- www.lra-sm.de
- www.infektionsschutz.de
- www.bzga.de  
- Robert Koch Institut

 

 

Bild zur Meldung: Corona

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