Gemeindeverwaltung
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: (03 68 48) 88 20
Fax: (03 68 48) 8 82 32
Kontaktformular |
Öffnungszeiten |
Notdienste |
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Fundsachen haben eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Wurde eine Fundsache abgegeben, so hat der Finder das Recht zum Erwerb der Sache, wenn sich innerhalb dieser 6 Monate der Eigentümer nicht gemeldet hat. Wichtig ist, dass der Finder einer Sache diese bei der Gemeinde abgibt und den Fund meldet, damit Auskunft gegeben werden kann, falls jemandem eine Sache abhanden gekommen ist. Leider wird oft wenig Gebrauch davon gemacht. Wir weisen daher an dieser Stelle ausdrücklich noch mal darauf hin, dass jeder Finder einer Sache laut BGB verpflichtet ist, diesen Fund bei der Gemeinde zu melden.
Für Fragen zu verlorenen oder gefundenen Gegenständen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Kollegen im Ordnungsamt unter 036848-88229.
Fundtiere
Fundtiere, welche im Zuständigkeitsbereich der Erfüllenden Gemeinde Breitungen entlaufen sind, werden in der Regel dem Tierschutzverein Schmalkalden und Umgebung e.V. übergeben. Sofern sich kein Besitzer der Tiere meldet oder ermitteln lässt, können diese ebenfalls an neue Eigentümer vermittelt werden.
Weitere aktuelle Informationen zu Fundtieren und vermittelbaren Tieren erhalten Sie auf der Facebookseite sowie auf der Homepage des Tierschutzverein Schmalkalden und Umgebeung e.V.